Schlüssel verloren – deckt das die Haftpflichtversicherung?

Sie haben Ihre Schlüssel verloren? Deckt die Haftpflichtversicherung meinen Schlüsselverlust? Wir geben Ihnen wertvolle Tipps & Infos

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Das kann schneller passieren, als Sie ahnen, dass ein Schlüssel verloren geht. Früher wären die Folgen meist nicht allzu tragisch gewesen. Doch heutzutage haben sich Schließanlagen mit Sicherheitsschlössern und Sicherheitsschlüsseln schon weitgehend in der Arbeitswelt etabliert. Im Fall, dass alle Schlösser eine Schließanlage ausgetauscht werden müssen, können die Kosten in astronomische Höhen schnellen. Da sind schnell an die Tausende zu zahlen. Im Zweifelsfall kann da nur noch die geeignete Versicherung Abhilfe leisten. Doch wie wahrscheinlich ist es, in eine solche Situation zu geraten?

Schlüssel gehen öfter verloren, als man denkt

Das hat bestimmt so mancher schon erlebt. Dass der Schlüssel plötzlich unbemerkt aus der Tasche rutscht. Ob das im Caféhaus oder unterwegs im Auto, im Zug, oder wo auch immer passiert. Eine typische Situation für den Schlüsselverlust ist auch beim Sport gegeben. Dann bleibt er beim Laufen auf der Strecke oder landet beim Fußball im falschen Sweater.

Auch der Diebstahl von Schlüsseln ist keine Seltenheit. Diese Situation geht zum Beispiel oft mit einem Handtaschen Diebstahl einher. Denn nebst Geldbörse, enthält diese meist auch einen Schlüsselbund. Wer diesen Fall schon einmal erlebt hat weiß, dass dies folgenschwer sein kann.

Ersatzforderungen können ein massives Ausmaß annehmen

Ausschlaggebend für eine Ersatzforderung ist die Art der Anlage, zu der ein verlorener Schlüssel gehört. Bei Anlagen, die mehr als 100 Schlüssel umfassen, können die Kosten für den Schlosstausch schnell im Bereich 15.000 bis 20.000 Euro liegen. Das ist beispielsweise bei großen Mietanlagen, Schulen und diversen öffentlichen Einrichtungen der Fall. Doch auch in kleineren Schließanlagen wie zum Beispiel einem Wohnhaus, können die Kosten bei Schlüsselverlust ein paar Tausender ausmachen.

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Worauf bei der Haftpflichtversicherung zu achten ist

Zunächst sollten Sie folgende Zusammenhänge klären:

Handelt es sich bei dem verlorenen Schlüssel

  • um einen eigenen privaten Schlüssel?
  • um einen eigenen Geschäftsschlüssel?
  • um einen nicht eigenen, privaten Schlüssel?
  • um einen nicht eigenen Geschäftsschlüssel?


Wie die Versicherung bei Schlüsselverlust in diesen 4 Fällen vorgeht, sollten Sie rechtzeitig abklären. Denn nur so können Sie vermeiden, dass Sie sich fälschlicherweise in Sicherheit wiegen.

Es macht auch einen Unterschied, ob der verlorene Schlüssel zu einem unbeweglichen Objekt, wie einem Gebäude, oder einem beweglichen Objekt, wie einem Auto, gehört.

Tarifwahl und Versicherungskategorie

Achten Sie darauf, die richtige Kategorie zu Ihrem Versicherungsanspruch zu wählen.

  • Grundlegender Versicherungsanspruch: Mindestversicherung, Grundversicherung, Basic, Standard
  • Standardversicherungsanspruch: Komfort-Paket, Plus-Tarif für höhere Ansprüche, etc..
  • Rundum Versicherungsschutz: Premium-Paket, First-Class, VIP, umfassende Absicherung, etc...


Je nach Versicherungsanbieter, gibt es mitunter auch nur zwei Preiskategorien, aus denen Sie wählen können. Zudem kann manchmal optional eine Selbstbeteiligung eingerichtet werden, wodurch die Versicherungsprämie niedriger wird. In anderen Fällen ist die Selbstbeteiligung keine Option, sondern Voraussetzung. Bei den meisten Tarifen gibt es jedenfalls eine maximale Versicherungssumme, die nicht überschritten werden kann. In diesem Sinne sind die Tarife auch meist nicht sehr entgegenkommend für den Versicherungsnehmer.

Doch es gibt weitere gängige Einschränkungen für Versicherungstarife bei Schlüsselverlust. Versicherer unterscheiden deutlich wenn es darum geht, wie ein Schlüssel verloren wurde:

  • Wurde der Schlüssel aufgrund von fahrlässigem Verhalten verloren oder gestohlen?


Hier gibt es in der Regel die Kategorien: 

  1. Verlust durch Diebstahl/Raub
  2. vorsätzlicher Schlüsselverlust
  3. Schlüssel kam durch groben Vorsatz abhanden


  • Gehört der verlorene Schlüssel zu einem Objekt, das gemietet, geleast oder gepachtet ist?


Auch hier wird von Versicherungsanbietern deutlich unterschieden. Natürlich macht das die Situation für den Verbraucher nicht gerade leichter.

Wenn der Schlüsselverlust erst der Anfang ist

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In manchen Fällen kann ein verlorener oder gestohlener Schlüssel, einen Einbruch zur Folge haben. Denn mit dem passenden Schlüssel in der Hand, steht einem Einbruch in das dazugehörige Objekt nichts mehr im Wege. Doch hier sollten Sie ebenfalls klären, inwiefern die Folgekosten dann ebenfalls abgesichert sind. Weitere Kosten wären zum Beispiel eine Notabsicherung des Gebäudes, in dem ein Einbruch stattfindet.

Besser versichert als nicht versichert – trotz allem

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Eines ist klar: um die passende, umfangreiche Versicherung für alle Fälle, muss man sich wirklich bemühen. Denn die ist nicht einfach zu bekommen. Noch dazu ist die Versicherung von verlorenen Schlüsseln und entsprechenden Folgeschäden vieler Versicherer von vornherein nicht angeboten. Also erkundigen Sie sich besser genau und lesen Sie auch das Kleingedruckte, bevor Sie eine Versicherung abschließen.

Welche Versicherung kommt für welchen Schlüsselverlust auf?

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  1. Eigener, privater Schlüssel: Haushaltversicherung
  2. Fremder, privater Schlüssel / Firmenschlüssel: Haftpflichtversicherung

Zusammengefasst

Besonders wenn Sie Schlüssel für umfangreiche Schließanlagen oder Sicherheitsschlüssel besitzen, ist es nicht so einfach, den passenden Versicherungsschutz zu finden. Um zu einer wirklich guten Haftpflichtversicherung zu kommen, ist Geduld und Ausdauer gefragt. Diese schwierige Aufgabe verlangt das gründliche Studieren von Versicherungsverträgen und den darin enthaltenen kleingedruckten Passagen. Doch die Suche lohnt sich im Notfall bestimmt!

Guter Tipp:

In einer Hinsicht haben Sie Glück! Die gesetzlichen Vorgaben haben sich in den letzten Jahren deutlich zugunsten der Versicherungsnehmer entwickelt. Insofern sind Versicherungsagenten und Berater jetzt verpflichtet, Sie über Ihre tatsächlichen Möglichkeiten und Ansprüche zu informieren. Wurden Sie nicht ausreichend oder falsch beraten, können Sie das einklagen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit Ihrem Berater ein privates Honorar zu vereinbaren. Dadurch ist er nicht von den Provisionen und Prämien seiner Versicherungsgesellschaft abhängig und Sie kommen eher an unabhängige Auskünfte.

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