In der Mietwohnung das Schloss austauschen?
Will ein Mieter, das Schloss seiner Mietwohnung austauschen, ist er durchaus dazu berechtigt.
Wie ist die Lage, wenn ein Mieter das Türschloss an seiner Wohnungstür auswechseln will? Grundsätzlich ist jeder Mieter berechtigt, das zu tun. Und dabei spielt es keine Rolle, ob es dabei um ein Einzelschloss oder eine Schließanlage geht. Doch eine Rücksprache mit der Hausverwaltung oder mit dem Vermieter ist auf jeden Fall ratsam. Gegebenenfalls muss der Vermieter sogar für die Kosten des Schlosstausches aufkommen.
Einbruchschutz berücksichtigen
Will ein Mieter, das Schloss seiner Mietwohnung austauschen, ist er durchaus dazu berechtigt. Das gilt übrigens auch, wenn dieser Umstand anders im Mietvertrag geregelt ist, oder von der Hausordnung vorgesehen ist. Denn rechtlich hat der Mieter auf jeden Fall komplette Handlungsfreiheit auf diesem Gebiet.
Gründe für einen Schlosswechsel in der Mietwohnung
Der häufigste Grund dafür, dass ein Mieter das Schloss seiner Wohnung auswechseln lässt, ist die Tatsache, dass der Vermieter einen oder mehrere Ersatzschlüssel zurückbehält. Doch auch Vormieter können eventuell noch Vervielfältigungen des Wohnungsschlüssels besitzen. In dem Dall kann der Mieter das Schloss austauschen und vom Vermieter eine Kostenrückerstattung verlangen.
Kann der Mieter seinen Schließzylinder selber auswechseln?
Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer - die Frage ist: Sollte man einen Schosswechsel selbst durchführen? Von Zeit zu Zeit ist es notwendig, den Schließzylinder an der Eingangstür auszutauschen. Zwar ist das nur sehr selten der Fall, doch dann sollte die Arbeit sauber gemacht sein. Denn nur ein korrekt ausgetauschtes Türschloss, verleiht der Haustür den nötigen Halt und die erforderliche Sicherung.
Wer daher einen Schließzylinder auswechseln will, braucht fundierte Fachkenntnisse und einiges an Erfahrung. Das geeignete Werkzeug darf natürlich auch nicht fehlen. All das besitzt ein seriöser Schlüsseldienst mit Fachbetrieb. Wenn Sie den richtigen Partner für diese Arbeit beauftragen, gehen Sie auf jeden Fall auf Nummer sicher. Wenn Sie uns beauftragen, wechseln wir Ihren Schließzylinder kompetent und fachgerecht. Außerdem können wir Ihnen unseren Schlosswechsel Partner Schlüsselmax ebenfalls wärmstens empfehlen.
Trotzdem hat der Mieter folgende Kriterien zu beachten:
- Beim Schlosstausch dürfen keine Beschädigungen entstehen.
- Das neue Türschloss darf dem ursprünglichen Schloss in puncto Sicherheit um nichts nachstehen. Falls das ausgewechselte Türschloss nicht einbruchhemmend ist, kann sich das auch negativ auf den bestehenden Versicherungsschutz auswirken.
- Beim Auszug muss der Mieter die Tür wieder in ihrem Originalzustand zurücklassen. Das heißt, das alte Türschloss ist dann wieder einzubauen, bzw. die Schlüssel sind abzugeben. Das neue Schloss samt zugehöriger Schlüssel bleibt dann Eigentum des Mieters.
- Bei einer längeren Abwesenheit sollte der Mieter dem Vermieter den Kontakt einer Person geben, die einen Ersatzschlüssel hat. Denn nur so kann im Notfall ein Aufbrechen der Tür vermieden werden.